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VwGH 20. 3. 2007, 2003/03/0015 (Kraftfahrwesen)

VwGH: KraftfahrwesenZfV 2008/415ZfV 2008, 249 Heft 2 v. 9.5.2008

GefahrgutbeförderungsG: § 27 Abs 4 (vorläufige Sicherheit iSd § 37 a VStG; Lenker gilt als Vertreter des Beförderers)

VStG: § 37 Abs 5 (Verfall einer Sicherheit, sobald sich Strafverfolgung oder Vollzug der Strafe als unmöglich erweist; sinngemäße Anwendung des § 17; keine Strafverfolgungsmöglichkeit mangels Rechtshilfeabkommens mit der Republik Tschechien)

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