NÖ JagdG 1974: § 21 Abs 2 lit b idF vor LGBl 6500-16 (Anschlag der in Vollziehung des Jagdgesetzes ergangenen Bescheide an der Amtstafel der Gemeinde; Berufungsfrist ab dieser Kundmachung)
§ 39 Abs 3 (Genehmigung der im Wege eines freien Übereinkommens erfolgten Verpachtung einer Genossenschaftsjagd)