Gesundheits- und KrankenpflegeG idF BGBl I 2004/6: § 32 Abs 1 (Nostrifikation; Berufsbild der „Altenpflege“ in Österreich nicht bundesgesetzlich geregelt und als Gesundheitsberuf nicht anerkannt; Anerkennung einer außerhalb Österreichs erworbenen Urkunde im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege kann nur im „entsprechenden“ gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege erfolgen)