FPG: § 60 Abs 1 (Voraussetzungen für ein Aufenthaltsverbot; negative Gefährdungsprognose, berechtigte)
§ 60 Abs 2 Z 9 (Aufenthaltsehe; ebenso)
§ 86 Abs 1 (Entzug von Aufenthaltsberechtigungen gegen begünstigte Drittstaatsangehörige; irrtümliche Anwendung, da der Fremde aufgrund eines rechtskräftigen Ehenichtigkeitsurteils nicht mehr Familienangehöriger eines Österreichers ist; nicht die Rechte des Fremden verletzend)