FPG: § 82 Abs 1 Z 3 (Beschwerde gegen den die Schubhaft anordnenden Bescheid ohne dass der Fremde zuvor festgenommen und angehalten wird oder wurde)
FPG: § 82 Abs 1 Z 3 (Beschwerde gegen den die Schubhaft anordnenden Bescheid ohne dass der Fremde zuvor festgenommen und angehalten wird oder wurde)