ASVG §§ 308 ff (Aufnahme in ein pensionsversicherungsfreies Dienstverhältnis und Ausscheiden aus einem solchen, Wechsel zwischen der gesetzlichen Pensionsversicherung und dem Altersversorgungssystem eines öffentlich-rechtlichen Dienstgebers, Sicherung der bis zum Übertritt in einem System erworbenen Anwartschaften beim Eintritt des Versicherungs- bzw Versorgungsfalles im neuen System)