BSVG: § 2 Abs 1 Z 1 (Pflichtversicherung in Kranken- und Pensionsversicherung nach dem BSVG, Personen, die auf ihre Rechnung und Gefahr einen land(forst)wirtschaftlichen Betrieb führen, ua auch Nebengewerbe)
§ 23 (Beitragsgrundlagen)
§ 294 Abs 3 idF des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2004 - SRÄG 2004, BGBl I 2004/105 und BGBl I 2004/119 (Bildung einer gesonderten Beitragsgrundlage, Wegfall der Freigrenze für „persönliche Dienstleistungen mit oder ohne Betriebsmittel für andere land(forst)wirtschaftliche Betriebe einschließlich der Tätigkeit als Betriebshelfer/in im Rahmen eines Maschinen- und Betriebshilferinges sowie als Holzakkordant/in“; Gleichheitswidrigkeit wegen rückwirkender Einbeziehung von Einkünften)