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VwGH 25. 5. 2007, 2006/02/0227 (Kraftfahrwesen)

KraftfahrwesenZfV 2008/110ZfV 2008, 84 Heft 1 v. 7.3.2008

KFG § 42 Abs 1 (Änderungen für die Zulassung maßgebender Umstände; Anzeigepflicht des Zulassungsbesitzers; keine mündliche Anzeige infolge Schriftgebundenheit; Unterlassung; Strafverfahren, maßgeblicher Tatbestand; keine notwendige Konkretisierung der Zulassungsstelle als „Behörde“ oder „Versicherer“)

VStG § 44a Z 1 (Straferkenntnis, Spruch, die als erwiesen angenommene Tat; wesentliche Tatbestandselemente)

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