KFG § 42 Abs 1 (Änderungen für die Zulassung maßgebender Umstände; Anzeigepflicht des Zulassungsbesitzers; keine mündliche Anzeige infolge Schriftgebundenheit; Unterlassung; Strafverfahren, maßgeblicher Tatbestand; keine notwendige Konkretisierung der Zulassungsstelle als „Behörde“ oder „Versicherer“)
VStG § 44a Z 1 (Straferkenntnis, Spruch, die als erwiesen angenommene Tat; wesentliche Tatbestandselemente)