Tir JagdG 2004: § 37 Abs 2 (Erstellung des Abschussplanes; Erreichung und Erhaltung, nicht aber Überschreitung eines Wildstandes; Wildstandsermittlung, Zählergebnisse)
§ 37 Abs 3 (Abschussplan für Schalenwild)
§ 37 Abs 8 (amtswegige Festsetzung des Abschussplanes ua bei Nichtvorlage des Abschussplanes)