Stmk BauG: § 13 Abs 8 (Seitenabstand, Ausnahmen; Prüfung auch hinsichtlich anzeigepflichtiger Vorhaben; Nebengebäude, Gerätehütte)
2003/06/0064, 21. 2. 2007
Seite 1142
Stmk BauG: § 13 Abs 8 (Seitenabstand, Ausnahmen; Prüfung auch hinsichtlich anzeigepflichtiger Vorhaben; Nebengebäude, Gerätehütte)
2003/06/0064, 21. 2. 2007
Seite 1142