Stmk BauG: § 41 Abs 3 (bewilligungspflichtige bauliche Anlage, Errichtung ohne Bewilligung, Beseitigungsauftrag, Adressat; Eigentümer der Anlage; auf fremdem Grund mit Zustimmung des Eigentümers errichtetes Gebäude, Superädifikat, Auftrag an den Eigentümer des Bauwerks, nicht den Eigentümer des Grundstücks; Eigentumserwerb an Superädifikat, kein Formerfordernis der Hinterlegung)
2003/06/0206, 19. 9. 2006