AVG: § 39 Abs 2 (Ermittlungsverfahren; amtswegige Einleitung; kein bestimmter Verfahrensakt vorgeschrieben; wenn keine Bekanntgabe nach außen erfolgt, bedarf es intern eines eindeutigen Verwaltungshandelns)
2005/07/0003, 25. 1. 2007
(S Wasserrecht)
AVG: § 39 Abs 2 (Ermittlungsverfahren; amtswegige Einleitung; kein bestimmter Verfahrensakt vorgeschrieben; wenn keine Bekanntgabe nach außen erfolgt, bedarf es intern eines eindeutigen Verwaltungshandelns)
2005/07/0003, 25. 1. 2007
(S Wasserrecht)