AVG: § 58 (Bescheid, Inhalt und Form; Mindesterfordernisse; Schreiben an Nachbarn eines Bauprojekts, das als anzeigepflichtig behandelt wurde, Mitteilung der Rechtslage, Mitteilung über die Kenntnisnahme der Anzeige; kein Bescheid)
Tir BauO 2001: § 49 (anzeigepflichtige Maßnahmen; Antennentragmast, in Container befindliche Telekommunikationsanlage; kein Gebäude mit Aufenthaltsraum; keine Parteistellung von Nachbarn)