B-VG: Art 129c (Unabhängiger Bundesasylsenat, Unabhängiger Verwaltungssenat)
AVG: § 58 Abs 2 (Inhalt und Form der Bescheide, Bescheidbegründung)
§ 60 (Bescheidbegründung, klare übersichtliche Zusammenfassung der Ergebnisse des ErmittlungsVerf, der bei der Beweiswürdigung maßgebenden Erwägungen und die darauf gestützte Beurteilung der Rechtsfrage, Textbausteine, Erfordernis der fallbezogenen Individualisierung)