AVG: § 8 (Parteistellung, antragsbedürftiges Verfahren; Wechsel der Parteistellung; ausdrückliche Eintrittserklärung; Einschreiten einer vom Bauwerber verschiedenen Person im Berufungsverfahren „als Bauherrin"; Verpflichtung der Behörde zur Aufklärung der Stellung als Antragsteller)
2003/06/0039, 23. 1. 2007