AVG: § 38 (Vorfrage, in die Begründung eines Bescheides aufzunehmende Beurteilung; im vorliegenden Fall im Spruch beurteilt)
ASVG: § 49 Abs 1 (Entgelt; Kündigungsentschädigung aufgrund fristwidriger Kündigung durch den Arbeitgeber; Frage des Bestands eines Angestelltendienstverhältnisses ist durch die Gerichte zu klären, kann aber Vorfrage zur Frage der Versicherungs- und Beitragspflicht darstellen; ebenso)