FrG: § 107 Abs 1 Z 4 FrG (Unbefugter Aufenthalt, Verwaltungsübertretung; Zulässigkeit einer Ausweisung, als Vorfrage zu beurteilende; fehlende Feststellungen zu den privaten und familiären Verhältnissen)
§ 37 (Schutz des Privat- und Familienlebens; Interessenabwägung, nicht erfolgte; ebenso)