VStG: § 27 Abs 1 (örtliche Zuständigkeit; Behörde, in deren Sprengel im Falle eines Unterlassungsdeliktes hätte gehandelt werden müssen; bei Unterlassungen des Absenders nach dem GGBG Maßgeblichkeit des Sitzes des Unternehmens, nicht des Ortes der Betretung)
2005/03/0102, 14. 11. 2006