StVO: 5 Abs 1 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Lenken eines Kraftfahrzeuges in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; Nachtrunk; kein Hinweis bei erster sich bietender Gelegenheit; keine konkreten Angaben zur Trinkmenge)
2007/02/0018, 27. 2. 2007