StVO: § 42 Abs 3 (Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge; Ausnahmen „ausschließlich“ für Beförderung bestimmter Güter; Auslegung anhand des Wortlautes; keine zulässige „Mitbeförderung“)
2007/02/0012, 26. 1. 2007
Seite 1015
StVO: § 42 Abs 3 (Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge; Ausnahmen „ausschließlich“ für Beförderung bestimmter Güter; Auslegung anhand des Wortlautes; keine zulässige „Mitbeförderung“)
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