StVO: § 89a Abs 2a lit c (Entfernung von Hindernissen; Kostenvorschreibung; Verkehrsbeeinträchtigung; Vorhersehbarkeit; Hinderung der Zufahrt eines Baufahrzeuges)
2006/02/0281, 27. 2. 2007
Entfernung eines Kfz gem § 89a Abs 2a lit c StVO wegen durch dessen Abstellung bewirkter Hinderung eines Betonmischfahrzeuges beim Einbiegen. Dass „normale“ Fahrzeuge ohne Beeinträchtigung vorbeifahren hätten können, ist rechtlich unerheblich.