AlVG: § 12 Abs 1 (Arbeitslosigkeit; Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses während der Zeit der Karenzierung eines anderen Dienstverhältnisses; relevant ist die Beendigung des die Anwartschaft begründenden Beschäftigungsverhältnisses; Bestehen eines anderen karenzierten Dienstverhältnisses steht Arbeitslosigkeit nicht entgegen)
2005/08/0160, 20. 09. 2006