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VwGH 2005/08/0195, 25. 10. 2006 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturVwGHZfV 2007/2257ZfV 2007, 1012 Heft 5 v. 13.11.2007

ArbeitsmarktpolitikfinanzierungsG - AMPFG: § 5b Abs 2 (Beitrag bei Kündigung einer Person, die das 50. Lebensjahr vollendet oder überschritten hat; Ausnahmen von der Beitragspflicht; Arbeitgeberkündigung aus wichtigem Grund, nicht als Ausnahmetatbestand vorgesehen; kein Vorliegen

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