AlVG: § 12 Abs 3 lit f (Arbeitslosigkeit; nicht vorliegend bei ordentlichem Hörer einer Hochschule; gilt auch bei Fernstudienlehrgängen ohne Anwesenheitsverpflichtung)
§ 25 Abs 1 (Rückforderung unberechtigt empfangener Leistungen; Verschweigung maßgeblicher Tatsachen; nicht erfolgte Meldung der Aufnahme eines Fernstudiums)