NÖ SozialhilfeG: § 12 (stationäre Einrichtungen)
§ 39 Abs 1 (Ersatz der Kosten der Sozialhilfe durch die zum Unterhalt verpflichteten Angehörigen im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht; öffentlich-rechtliche Leistungsverpflichtung)
§ 64 Abs 1 (Sozialhilfeleistung idR antragsbedürftig)