KFG 1967: § 103 Abs 2 (Lenkerauskunft; Verfahren, in dem Aufforderung zur Lenkerauskunft ergeht, ist ein Administrativverfahren; Recht auf Akteneinsicht)
AVG: § 17 Abs 1 (Akteneinsicht)
§ 17 Abs 4 (kein abgesonderten Rechtsmittel gegen die Verweigerung der Akteneinsicht zulässig)