FrPolG: § 54 Abs 1 Z 2 (Ausweisung; der Erteilung eines weiteren Aufenthaltstitels steht ein Versagungsgrund entgegen)
§ 86 Abs 2 (EWR-Bürger, Schweizer Bürger und begünstigte Drittstaatsangehörige sind dann auszuweisen, wenn ihnen aus den Gründen des § 55 Abs 1 NAG das Niederlassungsrecht fehlt)