NAG: § 41 (Versagung einer Niederlassungsbewilligung; kein erschließbarer Wechsel „selbstständige“ in „unselbstständige Führungskraft“; undeutliche Parteierklärung; keine Bindung an Gutachten der Landesgeschäftstelle des AMS; Transfer von Investitionskapital; Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen; abgeschlossenes Wirtschaftsstudium)