FrPolG: § 60 Abs 2 Z 1 (Rückkehrverbot, unbefristetes; gewerbsmäßiger Suchtgifthandel; Wiederholungsgefahr; Interessenabwägung; Beginn der Gültigkeitsdauer bei Haft; Prognose)
§ 62 Abs 1 (ebenso)
§ 63 Abs 2 (Regelung wir für Aufenthaltsverbot, ebenso)