FrPolG: § 60 (Aufenthaltsverbot, befristetes; türkischer Staatsangehöriger; gemeinschaftsrechtlich gewährleistete Freizügigkeit; Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit; großes öffentliches Interesse an der Verhinderung der Gewaltkriminalität)
§ 86 Abs 1 (ebenso)