FrPolG: § 53 Abs 1 (Ausweisung; Asylverfahren; asylrechtliche Aufenthaltsberechtigung; Beschwerde am Verwaltungsgerichtshof, aufschiebende Wirkung; rechtmäßiger Aufenthalt)
2006/18/0351, 29. 11. 2006
Der Bf hat in seiner Berufung vom 7. 6. 2006 gegen den ErstB vom 23. 5. 2006 vorgebracht, dass ihm zur Erhebung der Beschwerde gegen den B des UBAS vom 3. 3. 2006, mit dem sein Asylantrag abgewiesen worden wäre, vom VwGH am 18. 4. 2006 die Verfahrenshilfe gewährt worden sei, dass weiters Beschwerde an den VwGH gegen diesen B erhoben werde und dass ihm zu dieser Beschwerde mit hoher Wahrscheinlichkeit in Kürze die aufschiebende Wirkung gewährt werden würde.