B-VG Art 139 Abs 1 letzter Satz (Verordnungsprüfung, Individualantrag, Legitimation; gänzliches Verbot der Aufstellung von Plakatständern, Ausnahmen nur außerhalb der Altstadt, für Großveranstaltungen, über besondere Bewilligung; kein zumutbarer Umweg zum Herantragen der verfassungsrechtlichen Bedenken an den VfGH)
VfGH V 22/05, 4. 12. 2006