B-VG Art 139 Abs 4 (Verordnungsprüfung, Außer-Kraft-Treten der geprüften Verordnung; Fortführung von Amts wegen oder über Antrag eines Gerichts oder eines Einzelnen eingeleiteter Verfahren)
Art 148e (Verfassungsgerichtshof, Entscheidung über Gesetzwidrigkeit von Verordnungen einer Bundesbehörde; nur hinsichtlich geltender Verordnungen; Umfang der Anfechtung)