B-VG Art 10 Abs 1 Z 15 (Kompetenz Bund - Länder; Bundessache; militärische Angelegenheiten; Aufbewahrung und Fortführung der Militärmatrikeln [Heeresmatrikeln])
Art 102 Abs 2 (unmittelbare Bundesverwaltung; kein allgemeines verfassungsrechtliches Gebot der Einrichtung eines Instanzenzuges militärische Angelegenheiten; Aufbewahrung und Fortführung der Militärmatrikeln (Heeresmatrikeln), Rechtsmittelausschluss)