UmweltmanagementG: § 3 Abs 4 Z 2 (Fachkunde von Teammitgliedern; bestimmter Nachweis einschlägiger beruflicher Kenntnisse und Erfahrungen)
§ 4 Abs 3 (leitende Umweltgutachter und Teammitglieder dürfen nur für eine Umweltorganisation zugelassen und tätig sein; § 5 Abs 3 steht im Einklang mit den Grundfreiheiten)