BStMG § 1 Abs 1 (Bundesstraßen, Benützung; Maut)
§ 1 Abs 3 (ebenso; Kennzeichnung der mautpflichtigen Strecken)
§ 6 (ebenso; höchstzulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 t; fahrleistungsabhängige Maut)
BStMG § 1 Abs 1 (Bundesstraßen, Benützung; Maut)
§ 1 Abs 3 (ebenso; Kennzeichnung der mautpflichtigen Strecken)
§ 6 (ebenso; höchstzulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 t; fahrleistungsabhängige Maut)