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VwGH 2005/06/0056, 19. 9. 2006 (Straßenwesen)

JudikaturVwGHZfV 2007/1974ZfV 2007, 879 Heft 4 v. 13.9.2007

Stmk G betreffend die Wegefreiheit im Berglande, LGBl 1922/107: § 1 (bestehende öffentliche Wege im Berglande, insbesondere Verbindungswege, Übergänge, Passwege, die für den Touristenverkehr, für den Fremdenverkehr, zur Erschließung von Natursehenswürdigkeiten unentbehrlich sind; Offenhaltungsverpflichtung, Verbot der Schließung; Begriff Weg; angelegt oder durch die Benützung entstanden, Wahrnehmbarkeit in der Natur erforderlich; Schiroute nicht erfasst)

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