TKG 2003 § 34 Abs 1 (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit)
§ 35 Abs 1 (Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht, Begriff)
§ 35 Abs 2 (ebenso; Kriterien für die Beurteilung wie Größe, Marktanteil, Höhe von Markteintrittsschranken, Ausmaß der nachfrageseitigen Gegenmacht, Verbundvorteile, Bündelung)