TKG 2003 § 18 Abs 1 Z 4 (Zurverfügungstellung von Daten des Teilnehmerverzeichnisses des Betreibers eines öffentlichen Telefondienstes)
§ 18 Abs 3 (Anrufung der Regulierungsbehörde bei Nichtzustandekommen einer Vereinbarung nach § 18 Abs 1 Z 4; vertragsersetzende Anordnung, Trennbarkeit - Untrennbarkeit einzelner Anordnungsinhalte, Untrennbarkeit nach dem Willen der Parteien und für das Äquivalenzgefüge wesentlicher Bestandteile)