PStG § 15 Abs 7 Z 2 (Berichtigung; Parteistellung; Personen, denen das Recht auf Einsicht in die Personenstandsbücher und Ausstellung von Personenstandsurkunden zusteht)
PStG § 15 Abs 7 Z 2 (Berichtigung; Parteistellung; Personen, denen das Recht auf Einsicht in die Personenstandsbücher und Ausstellung von Personenstandsurkunden zusteht)