Vlbg NSchG 1997: § 34 Abs 1 (Bewilligungsverfahren, Glaubhaftmachung der Zustimmung des Grundeigentümers; für die Bewilligung sind allein öffentliche Interessen maßgebend, kein Rechtsanspruch des Grundeigentümers auf Versagung der Bewilligung, keine Parteistellung; Parteistellung auch gemeinschaftsrechtlich nicht geboten; Bodenseeschnellstraße durch „Schweizer Ried“)