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VwGH 2005/10/0043, 16. 10. 2006 (Hochschulwesen)

JudikaturVwGHZfV 2007/1922ZfV 2007, 854 Heft 4 v. 13.9.2007

UniversitätsG 2002: § 4 (Universitäten sind juristische Personen des öffentlichen Rechts; hoheitliche und privatwirtschaftliche Tätigkeiten; hoheitliches Handeln nur, soweit gesetzlich vorgesehen)

§ 20 Abs 4 (Rektorat, Erstellung eines Organisationsplans)

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