Klagenfurter Stadtrecht: § 92 Abs 4 (Gemeinde, eigener Wirkungsbereich, Vorstellung; Aufhebung bei Verletzung subjektiver Rechte, Zurückverweisung an Stadt zur neuerlichen Entscheidung; ausdrücklicher Hinweis auf die Bindungswirkung nach Abs 5 im Bescheid)
§ 92 Abs 5 (ebenso; neuerliche Entscheidung, Bindung an die Rechtsansicht der Vorstellungsbehörde; Bindung nur an die tragenden Aufhebungsgründe)