AsylG 1997 § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Bürgerkrieg, Tschetschenien, Angst vor Russen, Prüfung der Anknüpfung der Bedrohung an ethnische Gründe)
§ 8 (Non refoulement-Prüfung, Prüfung der Gründe des § 57 Abs 1 und Abs 2 FrG; Verletzung durch schlechte Lebensbedingungen, fehlende inländische Fluchtalternative ua aus ethnischen Gründen)