AsylG 1997 § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages; Fehlen eines Ausschlussgrundes; mögliche Asylrelevanz bei Verflechtung von kriminellen Organisationen und Sicherheitsbehörden, behauptete Duldung einer Ermordung durch staatliche Stellen, Ukraine)
§ 13 Abs 1 (Asylausschluss, Vorliegen von Gründen des Art 1 Abschnitt F FlKonv)