FSG: § 24 Abs 3 (Behörde kann bei Entziehung der Lenkberechtigung die Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens über die gesundheitliche Eignung anordnen)
§ 28 Abs 1 Z 2 (Wiederausfolgung des Führerscheines nach Ablauf der Entziehungsdauer auf Antrag, wenn keine Gründe für eine weitere Entziehung der Lenkberechtigung gegeben waren)