NÖ JagdG 1974: § 61 Abs 1 Z 12 (Verweigerung einer Jagdkarte; Verstoß gegen die Weidgerechtigkeit durch Übertretung des NÖ JagdG; Überschreitung der Abschusszahl)
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§ 62 (Entzug der Jagdkarte; administrative Maßnahme, kein Fall einer Doppelbestrafung)