StudFG: § 6 Z 2 (Studienbeihilfe; Voraussetzung, dass der Studierende noch kein Studium absolviert hat; keine gleichheitsrechtlichen Bedenken gegen diese Regelung; Absolvierung des Studiums der Humanmedizin beendet den Studienbeihilfenanspruch, auch wenn das gleichzeitig begonnene Studium der Zahnmedizin noch nicht abgeschlossen ist)
§ 13 Abs 1 (Studium, Begriff; Maßgeblichkeit der einschlägigen Studienvorschriften)