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VwGH 2006/11/0062, 23. 5. 2006 (Berufliche Vertretungen und freie Berufe)

Berufliche Vertretungen und freie BerufeZfV 2007/1105ZfV 2007, 470 Heft 3a v. 13.8.2007

Umlagen- und Beitragsordnung der Österreichischen Ärztekammer für das Jahr 2006 vom 14. 12. 2001: I (Die Umlage der Landeskammern zur Österr Ärztekammer wird mit 174,41/S 2.400,- pro Arzt und Jahr als Berechnungsfaktor eingehoben, wobei es Aufgabe der jeweiligen Landesärztekammer ist, auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Art der Berufsausübung ihrer Mitglieder Bedacht zu nehmen; Berechnung nach der Kopfquote ist nicht gesetzwidrig)

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