Umlagen- und Beitragsordnung der Österreichischen Ärztekammer für das Jahr 2006 vom 14. 12. 2001: I (Die Umlage der Landeskammern zur Österr Ärztekammer wird mit € 174,41/S 2.400,- pro Arzt und Jahr als Berechnungsfaktor eingehoben, wobei es Aufgabe der jeweiligen Landesärztekammer ist, auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Art der Berufsausübung ihrer Mitglieder Bedacht zu nehmen; Berechnung nach der Kopfquote ist nicht gesetzwidrig)