RAO: § 16 Abs 4 (zum Verfahrenshelfer bestellter Rechtsanwalt, angemessene Vergütung; Abschlag von 25 % von den Ansätzen der AHR; Vergütung für Verhandlungsstunden und notwendige Leistungen außerhalb der Hauptverhandlung)
2002/06/0083, 28. 2. 2006
RAO: § 16 Abs 4 (zum Verfahrenshelfer bestellter Rechtsanwalt, angemessene Vergütung; Abschlag von 25 % von den Ansätzen der AHR; Vergütung für Verhandlungsstunden und notwendige Leistungen außerhalb der Hauptverhandlung)
2002/06/0083, 28. 2. 2006